Dr. Broermann Stiftungen

Stiftung für Krankheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen

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Förderkriterien

Dr. Broermann Stiftung

Die Dr. Broermann Stiftung wurde am 24. Dezember 1988 von Herrn Dr. Bernard große Broermann errichtet und ist als gemeinnützig anerkannt. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und die verfügbaren finanziellen Mittel dürfen nur für die verfassungsmäßigen Stiftungszwecke verwendet werden. Ihr Sitz ist in Königstein im Taunus und sie untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Stiftungszweck ist bereits seit 1988 die Krankheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen.

Die bundesweit aktive Stiftung fördert den Aufbau von Kooperationen, die Fortsetzung bereits erfolgreicher Projekte und Neugründungen von Patenschaften – hauptsächlich in Bezug auf Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen jeder Schulart). In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit der Stiftung mit den Einrichtungen der Asklepios-Kliniken-Gruppe nachhaltig bewährt.

Die Fördermittelvergabe erfolgt im Wege der Einzelfallprüfung anhand interner Richtlinien. Die Förderung soll dabei den originär verantwortlichen Kostenträger allerdings nicht von seiner eigenen Kostentragungspflicht befreien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Stefan T. Murfeld,
Geschäftsführer der Dr. Broermann Stiftung,
s.murfeld@broermannstiftung.com,
06174 901450